Zwangsstörungen
Unter der Bezeichnung "Zwang" versteht man Vorstellungen und Handlungen,
die sich einem Menschen aufdrängen. Obwohl diese Gedanken oder Handlungsimpulse
von der betroffenen Person als unsinnig erkannt werden, kann die Person sich
gegen ihr Auftreten nicht wehren. Wird dem Zwang nicht nachgegeben, empfindet
der Betroffene meist "unerträgliche" Angst.
Auch bei gesunden Menschen treten manchmal Verhaltensweisen auf, die einer
Zwangsstörung ähneln. So kennt bestimmt jeder von sich selbst oder
anderen den Moment, in dem man das Haus verlässt und sich fragt, ob der
Herd tatsächlich ausgeschaltet ist. Dieser Gedanke lässt einem,
obwohl man eigentlich weiß, dass man den Herd immer ausmacht, keine
Ruhe, so dass man vorsichtshalber dann doch in der Küche nachschaut.
Auch der Typ Mensch, der ein großes Bedürfnis nach penibler Sauberkeit
hat und der es kaum ertragen kann, wenn jemand seine übliche Ordnung
durcheinander bringt, ist uns allen bekannt. Doch was diese Verhaltensweisen
von der krankhaften Zwangsstörung unterscheidet ist, dass bei Zwangskranken
der gesamte Alltag von Zwangshandlungen oder -gedanken beeinträchtigt
wird. Es kann soweit kommen, dass der größte Teil des Tages mit
Zwangshandlungen ausgefüllt ist. Allerdings ist es nicht möglich,
eine scharfe Grenze zwischen normalem zwangsähnlichen Verhalten und krankhaften
Zwangserscheinungen zu ziehen.
Zwangsstörungen verlaufen meist chronisch, wobei die Intensität
der Symptomatik allerdings schwanken kann. Sie neigen dazu, sich auszubreiten
und beeinträchtigen dann immer größere Teile des Alltags,
allein schon deshalb, weil Zwangshandlungen und -rituale so viel Zeit in Anspruch
nehmen können, dass andere Aktivitäten zu kurz kommen. Sozialer
Rückzug und Isolation sind häufige Folgen der Zwangsstörung,
es können aber auch körperliche Schädigungen auftreten. So
werden z.B. beim Waschzwang die Hände aus Angst vor Verschmutzung manchmal
so oft gewaschen, dass sich Ekzeme bilden. Die Zwangssymptomatik kann so ausgeprägt
sein, dass dem Patienten der Selbstmord als der einzige Ausweg erscheint.
Grundlagen und Ursachen
Es wird davon ausgegangen, dass Zwangsstörungen durch ein Zusammenwirken
von organischen und psychologischen Faktoren verursacht werden.
Psychoanalytische Erklärungsmodelle: Es wird angenommen, dass bei Zwangskranken eine Fixierung auf die anale Phase vorliegt. Mit analer Phase wird eine von Freud beschriebene Entwicklungsstufe des Kindes (ca. im 2. oder 3. Lebensjahr) bezeichnet. In dieser Zeit erlangt das Kind die willkürliche Beherrschung des Schließmuskels, die Ausscheidung erlebt es als lustvoll. In diese Phase fällt auch die Sauberkeitserziehung; dabei muss das Kind lernen, wie es Befriedigung aufschieben und Kontrolle über triebhafte Bedürfnisse gewinnen kann. Erfährt das Kind auf dieser Stufe nicht genug Befriedigung, z.B. aufgrund einer sehr strengen Sauberkeitserziehung durch die Eltern, kann es zu einer Fixierung auf der analen Entwicklungsstufe kommen. Freud geht davon aus, dass in diesem Fall der Patient, zumindest unbewußt, auch später noch mit den unbefriedigten Bedürfnissen aus der analen Phase (z.B. mit dem Wunsch, mit dem eigenen Kot zu spielen) zu kämpfen hat. Da die Befriedigung dieser Bedürfnisse aber nicht zugelassen wird, treten Abwehrmechanismen auf, um diese Bedürfnisse zu unterdrücken. Auf diese Weise kann sich der eigentliche Wunsch (z.B. nach Beschmutzung) in das genaue Gegenteil, z.B. penible Sauberkeit, umkehren.
Lerntheoretische Aspekte: Die Lerntheorie geht davon aus, dass eine Beziehung zwischen Zwängen und Angst besteht. So wird die Entstehung von Zwangshandlungen als eine Form der Angstbewältigung angesehen. Leidet etwa eine Person an der krankhaften Angst, sich zu beschmutzen oder durch das Anfassen schmutziger Gegenstände eine ansteckende Krankheit zu bekommen, wird sie diese Angst bewältigen, indem sie sich die Hände wäscht. Durch diese Handlung wird die Angst reduziert, und die Handlung wird wiederholt, weil dadurch das erneute Auftreten der Angst vermieden werden kann. Auf diese Weise tritt die Zwangshandlung an die Stelle der Angst.
Symptomatik und klinische Untertypen
Zwangsstörungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: Bestimmte
Gedankeninhalte oder Handlungen wiederholen sich auf immer gleiche Weise,
sie drängen sich der Person auf, obwohl sie als sinnlos erlebt werden.
Sie können nicht vermieden oder unterdrückt werden. Bei dem Versuch,
sich den Gedanken oder Handlungen zu widersetzen, tritt bei dem Zwangskranken
intensive innere Spannung und Angst auf. Es lassen sich drei Arten von Zwangserscheinungen
unterscheiden, nämlich Zwangsgedanken, Zwangsimpulse und Zwangshandlungen.
Bei etwa zwei Drittel der Patienten treten sowohl Zwangsgedanken als auch
Zwangshandlungen auf.
• Zwangsgedanken: Hierunter
versteht man das zwanghafte Auftreten von Gedanken oder Vorstellungen, häufig
als Gegenimpuls zu einer Situation, z.B. das zwanghafte Aufdrängen gotteslästerlicher
Worte in der Kirche oder der Zwang, bei besonders feierlichen Anlässen
aufspringen zu wollen und ordinäre Beschimpfungen von sich geben zu wollen.
Auch können Zwangsbefürchtungen, beispielsweise um die Gesundheit
von Angehörigen, auftreten. Zwangsgedanken werden als unsinnig empfunden,
und der Patient versucht, meist vergeblich, sie zu unterdrücken. Schließlich
fühlt der Betroffene sich den Zwangsgedanken hilflos ausgeliefert. Typische
Inhalte von Zwangsgedanken sind die Furcht, sich beim Kontakt mit Objekten
oder anderen Menschen zu beschmutzen, dauernde und unlösbare Zweifel,
bestimmte Dinge getan oder unterlassen zu haben (so z.B. die Frage, ob man
das Autolicht angelassen hat) oder der zwanghafte Gedanke, die eigene Gesundheit
könnte gefährdet sein. Bei vielen Patienten treten verschiedene
Zwangsgedanken auf.
• Zwangsimpulse: Hiermit
sind sich zwanghaft aufdrängende, unwillkürliche Handlungsimpulse
gemeint. Die Patienten leben in der ständigen Angst, diese Handlung tatsächlich
auch auszuführen, was aber meist nicht geschieht. Die Angst vor der Ausführung
ist besonders groß bei aggressiven Zwangsimpulsen, wie z.B. dem Impuls,
das eigene geliebte Kind zu verletzen oder zu töten. Zwangsimpulse können
auch sexueller Natur sein, wie der Impuls zu unkontrollierten sexuellen Handlungen
oder gegen sich selbst gerichtete Aggression zum Inhalt haben, wie z.B. der
Impuls, von einer Brücke oder einem Hochhaus zu springen.
• Zwangshandlungen: Hierbei
handelt es sich um Handlungen, die zwanghaft gegen oder ohne Willen ausgeführt
werden. Sie werden meist aufgrund von Zwangsimpulsen oder -befürchtungen
vorgenommen. Versucht der Patient, diese Handlungen zu unterlassen, tritt
intensive innere Anspannung und Angst auf. Obwohl er sie als sinnlos empfindet,
fühlt der Betroffene sich gezwungen, die Handlungen immer wieder und
immer auf gleiche Weise zu wiederholen. Am häufigsten treten Kontrollzwänge
auf. So kommen beim Betroffenen z.B. nach dem Abschließen der Haustür
Zweifel auf, ob die Tür auch wirklich verschlossen ist. Dies muss er
dann bis zu zwanzig oder dreißig Mal kontrollieren, obwohl der Patient
weiß, dass die Tür bereits verschlossen ist. Doch nur durch die
Ausführung der Kontrollhandlung kann die bestehende innere Spannung abgebaut
werden, was meist allerdings nur kurze Zeit vorhält. Verschiedene Zwangshandlungen
können sich zu einem Zwangsritual zusammenfügen, das in bestimmter
Form und Häufigkeit durchgeführt werden muss. Weitere typische Beispiele
für Zwangshandlungen sind der Waschzwang, das zwanghafte Nachfragen und
der Zählzwang. Bei knapp 50% der Patienten treten verschiedene Handlungen
parallel auf.
Therapie
Durch eine Kombination von medikamentösen und psychotherapeutischen Behandlungsmethoden
konnte in den letzten Jahren die Prognose für Zwangsstörungen erheblich
verbessert werden. Wenn es auch selten zu einer vollständigen Heilung
kommt, so kann doch meist eine deutliche Verminderung des Leidensdrucks und
eine verbesserte Kontrolle und Bewältigung der Symptomatik erreicht werden.
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